
(2. Hälfte 1. Jh. n. Chr.) ist ein nach einem Haussohn Macedo benannter römischer Senatsbeschluss, der Gelddarlehen an Haussöhne verbietet, um zu verhindern, dass ein von Gläubigern bedrängter Haussohn seinen Vater tötet, um seine Schulden mit dann vom Vater geerbtem Geld zu tilgen.Kaser § 39 I 2; Söllner § 15; Wacke, A., Das Verbot der Da...
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